Gesetz vom November 1990 über den Schutz und die Pflege der Natur und Landschaft im Burgenland (Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz – NG 1990), LGBl. Nr. 27/1991
Naturschutzorgane:
§ 61. (1) Zur Mitwirkung an der Vollziehung dieses Gesetzes (= Bgld. Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz) und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind Naturschutzorgane zu bestellen. Diese gelten als öffentliche Wachen, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes handeln und das vorgeschriebene Dienstabzeichen tragen.
(2) Die Landesregierung hat Sorge zu tragen, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 eine entsprechende Anzahl von Naturschutzorganen, im Bereich einer jeden Bezirkshauptmannschaft zumindest ein Naturschutzorgan, hauptamtlich zur Verfügung steht.
Aufgaben:
§ 65. (1) Die Naturschutzorgane haben an der Vollziehung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen mitzuwirken. Sie sind insbesondere berechtigt und verpflichtet in ihrem dienstlichen Wirkungsbereich:
Personen, die im Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen stehen, anzuhalten und ihre Person festzustellen;
Pflanzen und Tiere, Teile und Exemplare derselben, für die Bestimmungen dieses Gesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen Anwendung finden, zur Sicherung des Verfalles vorläufig zu beschlagnahmen sowie die zur Tat benützten Gegenstände abzunehmen. Die Beschlagnahme ist der zur Strafverfolgung zuständigen Behörde ungesäumt anzuzeigen und die beschlagnahmten Tiere und Gegenstände an die Behörde abzuliefern;
die von angehaltenen Personen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse nach solchen Gegenständen zu durchsuchen;
eine vorläufige Arbeitseinstellung zu verfügen.
(2) Die Naturschutzorgane haben Übertretungen nach anderen landesrechtlichen Vorschritten, die sie im Rahmen ihres Wirkungsbereiches wahrnehmen, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Den Naturschutzorganen können durch Gesetz weitere, die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen betreffende über dieses Gesetz hinausgehende Aufgaben zugeordnet werden.
Aktuelle Naturschutzorgane des Bezirkes Oberwart
Martin Strobl
Hauptamtliches Naturschutzorgan ab 1. März 2017 | Zuständigkeit: Bezirk Oberwart und südliche Teile des Bezirkes Oberpullendorf | Geschäftlich zugeteilt: BH-Oberwart | 7400 Oberwart, Hauptplatz 1 | Handy: 0664–5898012 | Email: martin.strobl@bgld.gv.at
Leitner Hans Prof.
Außerordentliches VBNO-Mitglied und neuer Bezirksleiter seit Nov. 2021 | 7411 Markt Allhau 323 | Handy: 0664–3900682 | Beruf: Pensionist (BHS-Lehrer)
Beruf: Arzt, Ehrenamtliches Naturschutzorgan des Bezirkes | verstorben: 2008
Luif Alexander
Beruf: KFZ-Mechaniker | verstorben: 2011
Pohl-Sennhauser Ida Dr.
Beruf: Studium der Botanik und Ethnologie, Buchautorin
| verstorben: 2016
Radl Paul
Beruf: Finanzbeamter, Pensionist, Mitarbeiter von BirdLife-Österreich, Ehrenamtliches Naturschutzorgan des Bezirkes |verstorben: 2016
Lauermann Hans-Jörg
Beruf: Pensionist (HS-Lehrer), Exzellenter Ornithologe und Naturfotograf |verstorben: 2017
Gamauf Anita Dr.
Beruf: Biologin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wildbiologie und Wildwirtschaft der Universität Wien, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Naturhistorischen Museum Wien (Wildtierzoologie und Ornithologie), Privatdozentin (Fachbereiche Evoluti-onsbiologie, Ornithologie, Mammalogie), Kuratorische Leitung der Vogelabteilung des NHMs Wien | verstorben: 2018
Reschl Hubert
Beruf: Pensionist, Große Verdienste im Naturpark Geschriebenstein, Errichtung von verschiedenen Lehrpfaden (Pilze, Schmetterlinge …), Baumwipfelweg in Althodis, Aussichtsturm und Vogelhaus beim Stausee Rechnitz, Ehem. Naturschutzorgan | verstorben: 2020
Zahlreiche weitere Personen unterschiedlicher Naturschutz- und Interessengruppen unterstützen die Dachorganisation VBNO/ÖNB-Oberwart BirdLife, BatLife, ÖNB, Naturfreunde, VBNO und Interessenten
„Dienstplan“ im Bezirk Oberwart
Zl.
Gemeinde
Kontrollorgan/e
1
Badersdorf
Gerhard Gabriel, Geza Petrakovits
2
Bad Tatzmannsdorf
Josef Weinzettl, Ingrid Ulreich
3
Bernstein
Klaus Michalek, Silvia Strauch, Ilona Szednyj
4
Deutsch Schützen-Eisenberg
Gerhard Gabriel, Johann Glavanovits, Geza Petrakovits
5
Grafenschachen
Klaus Michalek, Roland Pfeiffer
6
Großpetersdorf
Ernst Hegedüs
7
Hannersdorf
Gerhard Gabriel, Ernst Hegedüs
8
Jabing
Herta Oswald, Franz Titz
9
Kemeten
Oliver Gollatz, Dietmar Igler, Roland Pfeiffer
10
Kohfidisch
Ernst Hegedüs
11
Litzelsdorf
Ernst Hegedüs
12
Loipersdorf-Kitzladen
Gertraud Böhm, Dietmar Igler, Gerald Kinelly, Roland Pfeiffer, Alice und Benjamin Siebenbrunner