Hier sind nur einige Hinweise angeführt, nach denen immer wieder nachgefragt wird!
Informationen zum aktuellen Gesetzeswerk und zu den Verordnungen sind über www.burgenland.at abrufbar.
Luftreinhaltegesetz – Abbrennen:
- Das flächenhafte Abbrennen von Böschungen, Gräben, Wiesenstreifen usw. ist streng verboten. Erlaubt ist das Abbrennen von pflanzlichen Materialien (Baumschnitt, Laub …) in kleinen Mengen nur auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in der Zeit vom 16. September bis 30. April.
- Im Verbauungsgebaut (Ortsgebiet) ist das Abbrennen von biogenen Materialien grundsätzlich verboten!
- Das im Haus- und Hofbereich anfallende biogene Material ist mit der jeweiligen Grünschnittdeponie der Gemeinde und mit der Biotonne geregelt. Biogenes Material darf daher nicht vom Haus- und Hofbereich ins Grünland gebracht und dort verbrannt werden.
Beseitigung von Gebüschgruppen, Hecken, Uferbegleitstreifen …:
- Das Beseitigen oder Zerstören standortgerechter, einheimischer Gebüschgruppen, Hecken, Feldgehölze und der bachbegleitenden Ufervegetation ist verboten. Pflegemaßnahmen sind hingegen in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März erlaubt. Unter Pflegemaßnahmen versteht man z.B. das Fällen einiger größerer Bäume oder die Beseitigung von den Wasserabfluss behindernden Bäumen und Sträuchern. Keinesfalls ist darunter die Radikalentfernung von Gebüschgruppen, Sträuchern, bachbegleitenden Bäumen usw. gemeint!
Aber bitte beachten:
Vor der Beseitigung standortgerechter, einheimischer Gebüschgruppen, Hecken, Feldgehölze und bachbegleitender Ufervegetation muss unbedingt die BH Oberwart und auch das hauptamtliche Naturschutzorgan bzw. bei bachbegleitendem Gehölzaufwuchs auch das Landeswasserbaubezirksamt verständigt werden.
Umweltanwaltschaft Burgenland
TechLab Eisenstadt, Bauteil 1 – Erdgeschoß
7000 Eisenstadt
Landesumweltanwalt: Tel.: 057–600/2192
Fax: 02682–600-2193
umweltanwalt.burgenland@bgld.gv.at
Landesumweltanwalt des Burgenlandes
DI Dr. Michael Graf – seit 2. Mai 2018

1. Umweltanwalt d. Burgenlandes:
Mag. Hermann Frühstück – seit Mitte 2015 in Pension

Als ehemaliger Obmann des Österreichischen Naturschutzbundes-Landesgruppe Burgenland war Hermann Frühstück über viele Jahre hinweg ein überaus engagierter und beharrlicher Natur- und Umweltschützer der ersten Stunde, dessen Arbeit für das Burgenland nicht hoch genug geschätzt werden kann. Umso erfreulicher ist es, dass er die für die Bestellung eines Umweltanwalts notwendigen Auswahlkriterien und Hearings bestens meisterte und aus 16 Bewerberinnen und Bewerbern von der Burgenländischen Landesregierung zum nunmehr ersten Umweltanwalt des Burgenlandes ernannt wurde. Alle, die Hermann Frühstück kennen und seine unglaubliche Einsatzbereitschaft zu schätzen wissen, wünschen ihm alles Gute für seinen neuen Aufgabenbereich und verbinden dies mit der Hoffnung, dass er sich weiterhin mit großer Tatkraft und mit seinem für ihn typischen Engagement für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und für eine lebenswerte Umwelt einsetzt.
In Anerkennung seiner Verdienste für den Naturschutz im Burgenland wurde ihm anlässlich des Ausscheidens als Landesobmann die Ehrenobmannschaft verliehen.
2. Umweltanwalt d. Burgenlandes:
Mag. Werner Zechmeister – von 2015 bis 2018
Ziele der Umweltanwaltschaft:
Die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft ist zum Schutz der Umwelt eingerichtet. Dieses Ziel soll durch die Bewahrung und Verbesserung …
- der Umwelt als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen
- der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes
- der Kultur- und Naturlandschaft
erreicht werden.
Aufgaben:
1. Rechtliche Belange
Der Landesumweltanwaltschaft kommt Parteistellung in Verwaltungsverfahren zu, die auf Grund bestimmter Landesgesetze, wie Baugesetz, Raumplanungsgesetz, Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz, Elektrizitätswesengesetz, Starkstrom-Wegegesetz, Camping- und Mobilheimplatzgesetz, Veranstaltungsgesetz, Heilvorkommen- und Kurortegesetz, Tierschutzgesetz und Flurverfassungsgesetz, durchgeführt werden, um gesetzlich verankerte Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht geltend zu machen. Die dabei notwendige Akteneinsicht und Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten werden ebenso besorgt wie die Wahrnehmung von Rechten nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP‑G) und dem Abfallwirtschaftsgesetz.
2. Kontrollfunktion
Bei Verdacht auf Bestehen eines Umweltmissstandes kann der Landesumweltanwalt sein Initiativrecht geltend machen und bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Behebung des Missstandes stellen, die Übermittlung von Akten verlangen und Einsicht nehmen sowie fremden Grund und fremde Anlagen betreten, um im Interesse des Umweltschutzes tätig zu werden. Der Landesumweltanwalt hat die Möglichkeit die notwendigen Rechtsmittel zu ergreifen und Beschwerden an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechtes zu erheben.
3. Koordinierte Begutachtung
Entsprechende Projekte, Gesetze und Verordnungen werden in Kooperation mit den jeweiligen politischen Gremien, Behörden und Institutionen nach ihrer Umweltrelevanz begutachtet.
4. Service und Information
Bürger und Bürgerinnen des Landes, Bürgerinitiativen, Behörden, politische Gremien und NGO’s werden in Umweltbelangen fachlich und rechtlich beraten, sofern sie sich an die Landesumweltanwaltschaft wenden. Dies soll umfassend erreicht werden, in Kooperation mit Erwachsenenbildungs- und Bildungseinrichtungen, der Umweltberatung und den Medien.
Grundsätze
Umweltschutz braucht Ehrlichkeit!
Der Natur muss der nötige Raum gegeben werden, die Vielfalt der Lebewesen und des Naturraumes muss gewährleistet sein und die Vernetzung der Lebensräume muss gesichert werden, damit eine gesunde und lebenswerte Umwelt als Lebensgrundlage vorhanden ist.
Lebensqualität sichern!
Was nützt der sicherste Arbeitsplatz, was nützt der beste Verdienst, wenn Umweltbeeinträchtigungen ein gesundes und vernünftiges Leben nicht ermöglichen.
Miteinander nach Lösungen suchen!
Die Fakten müssen auf den Tisch und alle Beteiligten müssen fachlich und sachlich kompetent miteinander partnerschaftlich nach der Lösung suchen, die allen dient und der Umwelt den notwendigen Stellenwert sichert.